Expertise

Meine Rechtsgebiete im Überblick

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Erfolg in allen Rechtsangelegenheiten durch umfassende Expertise


Schnell, pragmatisch, kompetent – so berate ich meine Kunden in meinem Anwaltsbüro in München. Ganz gleich, ob als Nachbar, Mieter, Arbeitnehmer oder Erbe: Schnell ergeben sich im alltäglichen Leben Meinungsverschiedenheiten, bei welchen sich durch direktes Reden mit den Betroffenen keine Einigung erzielen lässt und eine juristische Hilfe unumgänglich ist. In gemeinsamen Gesprächen erfassen wir den Kernpunkt der Situation auf sachlicher und professioneller Grundlage.

Arbeitsrecht


Gerne berate ich Sie persönlich oder Ihr Unternehmen in Ihren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sollten Sie Fragen zu Kündigungen, Lohnansprüchen, Sozialleistungen und sonstigen Themen haben, bin ich gerne für Sie da. Auch für Arbeitgeber setze ich mich bei arbeitsrechtlichen Gestaltungen, Versetzungen, Umstrukturierung und weiteren Auseinandersetzungen für Sie ein.

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Allgemeines Wirtschaftsrecht


Gerne bin ich auch für Firmen in rechtlichen Angelegenheiten tätig. Gerade für kleine und mittelständige Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung ist es sinnvoll, einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner in allen juristischen Angelegenheiten zur Seite zu haben. Hier biete ich eine kostengünstige Rundumbetreuung in Fragen wie Markeneintragungen, AGBs oder Forderungsmanagement.

Litigation und Konfliktlösung


Ich berate Sie oder Ihre Firma persönlich bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten mit meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich Litigation und meinem praxisorientierten, lösungsorientierten Ansatz. Neben dem Ziel der Streitbeilegung engagiere ich mich auch dafür, Ihren guten Ruf als Unternehmen zu erhalten und einen möglichen finanziellen Schaden auf ein Minimum zu reduzieren.

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Forderungsmanagement


Bei ausstehenden Zahlungen für bereits gelieferte Produkte oder Dienstleistungen übernehme ich für Sie als Unternehmen, Praxis, Verein oder Privatperson gerne das Forderungsmanagement. Sollte dies in einer ersten Aufforderung nicht zum Erfolg führen, werde ich in einem zweiten Schritt ein gerichtliches Mahnverfahren mit ggf. gerichtlicher Klage einleiten.

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